Der Beitritt zum Verein (als Fördermitglied oder aktives Mitglied oder als jugendliches Mitglied, das in einem Orchester/Ensemble mitwirkt) gilt als Berechnungsgrundlage für die Vereinsjubiläen (siehe Punkt 2). Wird die Mitgliedschaft unterbrochen (durch Austritt und späteren Wiedereintritt) gilt der neue Eintrittstermin als Berechnungsgrundlage für die Vereinsjubiläen.
Die Mitgliedschaft als jugendliches Mitglied in Vereinsausbildung (ohne Mitwirkung in einem Orchester des Vereins) wird nicht bei den Vereinsjubiläen berücksichtigt.
Zu folgenden Vereinsjubiläen finden Ehrungen statt:
Zu folgenden Geburtstagen finden Ehrungen statt:
Zu den Geburtstagsjubiläen wird den Mitgliedern auf Wunsch ein Ständchen gespielt. Über weitergehende Ehrungen zu den einzelnen Anlässen entscheidet die Vorstandschaft im Einzelfall.
Wenn Sie die Ehrungsordnung lieber auf Papier lesen möchten, dann können Sie sich diese auch mit der Druckfunktion des Browsers ausdrucken.
Besser ist es jedoch, zum Ausdrucken die PDF-Datei herunterzuladen.